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Drohnenaufnahmen in der Schweiz: Was rechtlich gilt

5 Min. LesezeitDrohne, Recht

Registrierung, Flugzonen, Abstand zu Menschen. Ein Überblick darüber, was vor einem kommerziellen Drohnendreh geklärt sein muss.

Seit die Schweiz die EU-Drohnenregulierung übernommen hat, gelten klare Regeln. Und die betreffen jeden kommerziellen Flug.

Grundlage ist die Registrierung als Betreiber beim BAZL und ein Kompetenznachweis für die Fernpilotin oder den Fernpiloten. Ohne beides ist ein Auftragsflug nicht zulässig.

Dazu kommen die Flugzonen. Rund um Flughäfen, über Menschenansammlungen und in bestimmten Naturschutzgebieten gelten Einschränkungen bis hin zum vollständigen Flugverbot. Die aktuelle Karte prüft man vor jedem Dreh, nicht einmal im Jahr.

In der Praxis heisst das: Ein Drohnendreh braucht Vorlauf. Wer am Vortag anfragt, bekommt im Zweifel keine Aufnahmen. Wer zwei Wochen vorher Bescheid gibt, bekommt sie fast immer.

Dieser Artikel ist ein Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Massgebend ist immer die aktuelle Regelung des BAZL.